Arbeitsschutz-Unternehmermodell
„Neue Termine für Arbeitssicherheit – Unternehmermodell“
Die Forum Film Mediengesellschaft mbH bietet in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) immer wieder Termine für das Seminar Arbeitssicherheit – Unternehmermodell an. Das Seminar richtet sich an Unternehmer, die aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind, aber auch an die verantwortlichen Betriebsleiter. Alle, die bereits diesen Lehrgang besucht, aber den Fernlehrgang bisher nicht abgeschlossen haben, können an diesem Seminar noch einmal teilnehmen.
Das Gesamtkonzept bietet erhebliche Vorteile. Es ist weniger zeit- und kostenaufwendig als andere Modelle und bietet gleichzeitig die Möglichkeit zur rechtssicheren Organisation des Arbeitsschutzes im eigenen Betrieb. Die Seminarteilnahme steht allen Filmtheaterbetrieben offen und ist nicht an eine Verbandszugehörigkeit gebunden.
Gestalten Sie aktiv die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheit in Ihrem Betrieb. Die Teilnahme an dem Seminar ist für Mitglieder der Berufsgenossenschaft kostenfrei. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, bei der BG ETEM eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu EUR 50,00 abzurechnen.
Aktuell befinden wir uns in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft für einen neuen Termin zum Arbeitssicherheit – Unternehmermodell. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne unter (0 30) 23 00 40 48 zur Verfügung.
Grundsätzlich muss der Unternehmer persönlich an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Unternehmermodells teilnehmen.
Sofern ein Unternehmen aus mehreren selbstständigen Betrieben besteht, kann der Unternehmer (als Inhaber sämtlicher Betriebe) durch seine alleinige Teilnahme am Unternehmermodell nicht für alle angehörenden Betriebe erfüllen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung muss für jeden Betrieb einzeln gewährleistet werden. Deshalb muss für jeden Betrieb eine verantwortliche natürliche Person an den Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen des Unternehmermodells teilnehmen. Insofern kommen grundsätzlich nur die Betriebsleiter (bzw. Filialleiter, Theaterleiter, etc.) in Betracht.
Der Unternehmer überträgt in diesem Fall die Pflichten im Bereich Arbeitssicherheit. Die entsprechende Vorlage für eine Pflichtenübertragung finden Sie hier sowie eine ausführliche Erläuterung.
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